Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Möglichkeit, langfristig Energiekosten zu senken. Im Jahr 2025 gibt es in Österreich neue Regelungen und Fördermöglichkeiten, die Sie kennen sollten.
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🔄 Änderungen bei der Umsatzsteuerbefreiung
Bis zum 31. März 2025 galt für Photovoltaik-Anlagen unter 35 kWp eine Umsatzsteuerbefreiung. Diese Regelung wurde jedoch vorzeitig beendet. Anlagen, die nach dem 6. März 2025 bestellt wurden, unterliegen nun dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 %. 
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💰 Bundesweite Investitionszuschüsse über die OeMAG
Trotz der Änderungen bei der Umsatzsteuer gibt es weiterhin attraktive Förderungen:
• Förderhöhe: Je nach Anlagengröße erhalten Sie zwischen 160 € und 130 € pro installiertem kWp. Für Speicher sind es 150 € pro installierten kWh Leistung.
• Maximalbetrag: Die Förderung ist auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
• Antragsstellung: Die Förderanträge können über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) eingereicht werden.
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🏡 Landesförderungen: Beispiel Niederösterreich
Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen bieten die Bundesländer eigene Programme an. In Niederösterreich gibt es beispielsweise: 
• Sanierungsförderung: Bei Gebäuden bis 500 m² erhalten Sie über 10 Jahre hinweg jährlich 4 % der förderfähigen Sanierungskosten als Zuschuss. 
• Wohnbauförderung Eigenheim: Bei Neubauten oder dem Ersterwerb eines Eigenheims mit PV-Anlage gibt es ein zinsgünstiges Darlehen mit einem fixen Zinssatz von 1 % sowie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 10.000 €.
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📝 Tipps zur Antragstellung
1. Frühzeitig informieren: Die Fördermittel sind begrenzt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die nächsten Fördercalls.
2. Unterlagen vorbereiten: Benötigt werden unter anderem ein Kostenvoranschlag, technische Daten der Anlage und ein Nachweis über die Netzeinspeisung. 
3. Kombination von Förderungen: Prüfen Sie, ob Sie Bundes- und Landesförderungen kombinieren können. Beachten Sie jedoch, dass manche Förderungen nicht miteinander kombinierbar sind.
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⚠️ Achtung: Handwerkerbonus
Falls Sie keine andere Förderung in Anspruch nehmen, können Sie den Handwerkerbonus nutzen:
• Förderhöhe: 20 % der Arbeitskosten (netto) bis zu 1.500 € pro Person und Wohneinheit.
• Gültigkeit: Für Handwerksleistungen im Jahr 2025. 
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📌 Fazit
Auch wenn die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen vorzeitig beendet wurde, gibt es 2025 in Österreich weiterhin attraktive Förderungen für private Haushalte. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und planen Sie Ihre Investition sorgfältig, um von den verfügbaren Zuschüssen zu profitieren.
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Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!