sie ERHALTEN Miete

Mit der erneuerbaren Energiegemeinschaft weixstrom – EEG St. Valentin bieten wir unseren Kund*innen, Partner*innen und allen Interessierten rund um das Umspannwerk Ernsthofen nun eine weitere wichtige Möglichkeit, lokal produzierte erneuerbare Energie lokal zu teilen und zu verbrauchen.
Tarife Q1-Q2/2025
Einspeiser
10,00 ct/kWh exkl. Ust.
(12,00 ct/kWh inkl. Ust)
Bezieher
11,80 ct/kWh exkl. Ust.
14,16 ct/kWh inkl. Ust.
zusätzliche Einsparung der Netzgebühren in der Höhe von 28 %
Start Ende April 2025
Ansprechpartner: Karl Tröbinger | stvalentin@weix.at
Mitgliedsbeitrag: 12 € pro Jahr (erstes Jahr kostenlos)
Kündigung monatlich möglich
Was ist eine Energiegemeinschaft und wer kann teilnehmen?
Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist es Privathaushalten, Klein- und Mittelbetrieben, Organisationen sowie Gemeinden möglich, eigens produzierten Strom aus erneuerbaren Quellen in einem abgegrenzten Gebiet zu einem in der Energiegemeinschaft festgelegten Tarif zu vermarkten. Das ermöglicht eine effiziente Verteilung von erneuerbarem Strom und führt zu Netzentlastung und Netzkostenreduktion. Ein eingebautes intelligentes Messgerät (Smart Meter) ist dafür notwendig.
Welche Regionen können Teil von weixstrom - EEG St. Valentin werden?
Alle, die am Umspannwerk Ernsthofen mit einem oder mehreren Zählpunkten angeschlossen ist, können teilnehmen.
Jedenfalls sind das die Gemeinden St. Valentin, Ernsthofen und Haidershofen. Mit Ihrer Zählpunktnummer können Sie per Nahbereichsabfrage der Netz NÖ GmbH Ihre genaue Netz-Zugehörigkeit bestimmen:
Hier klicken Hier abfragen
Jedenfalls sind das die Gemeinden St. Valentin, Ernsthofen und Haidershofen. Mit Ihrer Zählpunktnummer können Sie per Nahbereichsabfrage der Netz NÖ GmbH Ihre genaue Netz-Zugehörigkeit bestimmen:
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Wie kann ich Mitglied werden?
Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Ein Beitritt ist auch bei bestehenden Stromliefer- oder Stromabnahmeverträgen möglich – diese bleiben für den restlichen Bedarf/den Überschuss unverändert aufrecht.
Was passiert, wenn kein Strom innerhalb der EEG verfügbar ist (z.B. in der Nacht) oder wenn mein erzeugter Strom von der Energiegemeinschaft nicht abgenommen wird?
Innerhalb der EEG wird immer nur so viel Strom gehandelt, wie aktuell verfügbar ist. Wenn kein Strom verfügbar ist, wird jedes Mitglied von seinem individuellen Stromlieferanten versorgt. Wenn es auf der anderen Seite für in der EEG erzeugten Strom keine Abnehmer gibt, so wird der Strom über den normalen (Rest)Stromanbieter eingespeist und vergütet.
Welche Vorteile habe ich als Verbraucher*in?
— Bezug von 100% erneuerbarem Strom aus der Region
— Fairer Bezugspreis
— Netzkostenersparnis (28%) und Entfall der Elektrizitätsabgabe (entspricht einer Kostenersparnis von ca. 2ct/kWh)
— Steigerung der Unabhängigkeit gegenüber Energiekonzernen
— Aktiver Beitrag zu Energiewende
Welche Vorteile habe ich als Produzent*in?
— Fairer Einspeisetarif
— Entlastung des überregionalen Stromnetzes
— Steigerung der Unabhängigkeit
— Aktiver Beitrag zur Energiewende

Eine Investition in die Zukunft
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